Zwei Gemeinden |
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Geschichte der Selbständig evangelisch lutherischen Gesamtkirche |
Vor allem in Preußen, Sachsen, Hessen und Hannover sind zwischen 1817 und
1880 selbständige lutherische Minderheitskirchen entstanden. Anlaß dazu
war jeweils eine vom Staat eingeführte »Union« (Vereinigung) von
lutherischen und reformierten Kirchen, die zu einer »evangelischen Kirche«
vereinigt wurden. Im 20.Jahrhundert folgte man diesem Modell und strebte
eine landesweite evangelische Einheitskirche an, woraus schließlich die
»Evangelische Kirche in Deutschland« (EKD) hervorging. Dies lehnten viele
Lutheraner ab.
Hauptgrund dafür war ihre feste Überzeugung, daß Kirchenlehren, die
einander ausschließen, in einer Kirche nicht gleiches Recht haben können.
Das gilt z.B. für die unterschiedliche Lehre von Lutheranern und
Reformierten über das Heilige Abendmahl. Es ging also darum, der
lutherischen Kirche die Eigenständigkeit ihres Bekenntnisses und ihres
Gottesdienstes zu sichern. Da beides in den nunmehr unierten Landeskirchen
nicht mehr möglich war, wollten die Lutheraner die Selbständigkeit ihrer
Verfassung (wieder) erringen. Zur Entstehung solcher lutherischen Kirchen
trug auch die bibelkritische Theologie bei, die sich von den staatlichen
Universitäten her ausbreitete. Ein dritter Anlaß zu lutherischer
Freikirchenbildung - ebenfalls im letzten Drittel des 19.Jahrhunderts -
waren Übergriffe der Behörden auf angestammtes kirchliches Recht.
__hier finden sie Namen, Daten und einige Bilder von Pastoren, die die Zeit der Einführung der Union selbst und mit ihren Gemeinden miterlebt und erduldet haben.
Die SELK ging 1972 aus dem Zusammenschluß bis dahin eigenständiger kleiner lutherischer Kirchen auf dem Gebiet der alten Bundesländer hervor. 1991 trat auch die Evangelisch - Lutherische (altlutherische) Kirche der früheren DDR der SELK bei. Damit sind fast alle konfessionell - lutherischen Minderheitskirchen in Deutschland zu einer Körperschaft vereinigt.
___hier finden Sie Dokumente zur Geschichte der SELK.
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